Unabhängig davon, ob das Material fossilen oder erneuerbaren Ursprungs ist, ist die Rückgewinnung und Wiederverwendung von Produktionsabfällen ein grundlegender Prozess, der darauf abzielt, die Umweltauswirkungen eines Produkts zu verringern und den Rohstoffverbrauch mit dem geschätzten Bedarf in Einklang zu bringen.

Bei ordnungsgemäßer Trennung der Abfälle nach ihren unterschiedlichen Eigenschaften (Art vor/nach dem Verbrauch, Farbe, Materialfamilie) können sie in nachfolgenden Produktionsprozessen wiederverwendet werden, und zwar in einem Bereich von 30 % bei Duroplasten und vernetzten Kunststoffen (EVA) bis zu 95 % bei Thermoplasten (TPR und TPU).
Für Produkte, die mehr als 20 Gewichtsprozent recyceltes Material enthalten, kann Corplast eine GRS-Zertifizierung ausstellen, die nicht nur das tatsächliche Vorhandensein von recyceltem Material (Anforderungen an recyceltes Material), sondern auch die Rückverfolgbarkeit des Produktionsprozesses (Anforderungen an die Lieferkette), die Beschränkung der Verwendung von Chemikalien (Anforderungen an Chemikalien) und die Einhaltung von Umwelt- und Sozialkriterien (Umwelt- und Sozialanforderungen) in allen Phasen der Produktionskette garantiert.
Die GRS ist ein grundlegendes Instrument, das sich perfekt in die seit 2025 geltende Richtlinie (EU) 2024/825 (auch bekannt als „Anti-Greenwashing“-Richtlinie) einfügt, die nur Unternehmen schützt, die ihre Nachhaltigkeitsangaben nachweisen können (ohne die Verbraucher in die Irre zu führen).